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Forschungszulage – Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte - vanella GmbH & Co. KG
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Forschungszulage – Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Forschungszulage – Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Auszeichnung für unternehmerische Innovationskompetenz

„Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!“

Ob man das Zitat nun Bernd Stromberg oder Friedrich Schiller zuschreiben möchte: Das Thema ist aktuell wie eh und je. Unternehmen tätigen große Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) um wettbewerbsfähig bleiben zu können – und das ist teuer!

 

Die Forschungszulage hilft

Mit der Forschungszulage möchte der Staat Anreize schaffen, die notwendigen Investitionen zu tätigen. 25% der in diesem Bereich oft sehr hohen Personalkosten können vom Staat in Form einer Steuererleichterung eingefordert werden. Die Besonderheit dabei ist, dass die Förderung sowohl vor, während, als auch nach Abschluss des Projekts beantragt werden kann. Rückwirkend kann ein Zeitraum von maximal vier Jahren berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Kriterien wie Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz etc. irrelevant. 

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Im Folgenden soll exemplarisch dargestellt werden, wie die Fördersumme für ein Projekt berechnet wird.

Während der letzten fünf Jahre entwickelte die Friedrich Stromberg GmbH ein neues Produkt. Die gesamten Kosten betrugen 500.000€.

Davon sind 400.000€ in den letzten vier Jahren angefallen und können berücksichtigt werden. Die Personalkosten betrugen 200.000€. Davon können 25%, also 50.000€ steuerlich geltend gemacht werden. 

Sollte das Unternehmen im folgenden Steuerzyklus eine Steuerlast in Höhe von 30.000€ tragen müssen, kann diese mit den 50.000€ gegengerechnet werden. Somit reduziert sich die Steuerlast auf 0€. Die verbleibenden 20.000€ werden an das Unternehmen direkt ausbezahlt. 

 

Einfaches Antragsverfahren macht die Förderung attraktiv

Wie aber kommt die Friedrich Stromberg GmbH nun an den ihr zustehenden staatlichen Zuschuss? Das Antragsverfahren ist zweiteilig. Zunächst wird durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) festgestellt, ob das jeweilige Projekt förderfähig ist. Dazu muss das Unternehmen u.a. nachweisen, dass das Projekt die folgenden Anforderungen erfüllt: Es muss neuartig, risikobehaftet und reproduzierbar sein. Darüber hinaus muss ein planmäßiges Vorgehen bei der Umsetzung erkennbar sein. Was das genau bedeutet wird auf der Seite der Bescheinigungsstelle-Forschungszulage (BSFZ) detailliert erläutert: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/medien-downloads/erklaervideos-zum-antragsverfahren

Sollte die BSFZ das Projekt als förderfähig bewerten, kann mit der ausgestellten Bescheinigung die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

 

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Die Vanella GmbH & Co. KG wurde 2023 für die Realisierung eines innovativen Connectors mit der Forschungszulage gefördert. Gerne können Sie uns kontaktieren, falls Sie Fragen zur Förderung haben. Wir beraten Sie gerne.

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